Die Zusammenarbeit mit 1aMedia gilt als vollständige Zustimmung zu den folgenden operativen Geschäftsbedingungen.
1aMedia verpflichtet sich, digitale Marketing-Architekturen exakt gemäss der formalen Leistungsbeschreibung (SOW) oder Master-Service-Vereinbarung umzusetzen. Leistungen ausserhalb der explizit definierten Grenzen erfordern eine formelle Scope-Anpassung.
1aMedia arbeitet mit maximaler Geschwindigkeit, um geplante Deployment-Ziele zu erreichen. Diese Zeitpläne sind jedoch stark von der prompten Kundenmitwirkung abhängig. Verzögerungen durch fehlende Freigaben, ausstehende Assets oder unerwartete Drittplattform-Sperren liegen nicht in der Verantwortung von 1aMedia.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass alle Geschäftsinformationen, Produktbehauptungen, Bildmaterialien und geistiges Eigentum, die 1aMedia für Kampagnen bereitgestellt werden, rechtlich konform sind und keine Urheberrechte oder Werbevorschriften Dritter verletzen.
Finanzielle Verpflichtungen gegenüber 1aMedia sind unmittelbar nach Rechnungserhalt fällig, sofern in der Master-Vereinbarung keine alternativen Zahlungsfristen festgelegt sind. 1aMedia behält sich das einseitige Recht vor, bei Zahlungsausfall aktive Werbung auszusetzen, Dashboard-Zugang zu entziehen oder System-Workflows zu stoppen.
1aMedia fungiert als strategischer Marketing-Executor. Unter keinen Umständen haftet 1aMedia für indirekte, zufällige oder Folgeschäden – einschliesslich entgangenem Gewinn, Umsatz oder Datenverlust – die aus unseren Leistungen resultieren. Unsere maximale Haftung ist dauerhaft auf den für die betreffende Leistung an 1aMedia gezahlten Betrag begrenzt.